Unser Auftrag: „Liturgische Bildung“
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I. GRUNDLEGENDE ZIELE UND INHALTEDie Liturgiekonstitution des 2.Vatikanums (Art. 14) sieht die „liturgische Bildung“ als unbedingte Voraussetzung an für die „actuosa participatio“ des ganzen Gottesvolkes in der Liturgie. Ähnliches sagt das Konzil von der „biblischen Bildung“ der Gläubigen, um ihnen den Reichtum der Heiligen Schrift (neu) zu erschließen. Im Hinblick auf Lesungen, Psalmen und auf den sonstigen vielfältigen Schriftbezug der Texte im Gottesdienst verbindet sich das Anliegen der liturgischen Bildung so auch eng mit der biblischen Bildung. Die Bedeutung der liturgischen Bildung hat Romano Guardini in seinem literarischen Einsatz für die Liturgische Bewegung grundlegend aufgezeigt, so u.a. in: „Vom Geist der Liturgie“, „Liturgische Bildung“ und „Von heiligen Zeichen“. Im Referat für Liturgie und Kirchenmusik soll im Bereich der liturgischen Bildung neben eigenen Initiativen und Angeboten eine effektive Koordination der liturgischen Bildungsarbeit geschehen, wie sie schon z.B. im Rahmen der Aus- und Fortbildung der pastoralen Berufe, im Seelsorgereferat I (Gemeindekatechese) und im Schulreferat (Vorschulpädagogik) geleistet wird. Als wichtige Ziele liturgischer Bildung in der Erzdiözese sind zunächst zu nennen: 1. Symbole, Zeichen und „Gestalt“ des Gottesdienstes erfahren und verstehen Oft begibt man sich heute im Versuch, Liturgie „zeitgemäß“ zu „gestalten“, sogleich auf die technisch-praktische Ebene, ohne die Baugesetze der Liturgie, die „Gestalt des Gottesdienstes“ (vgl. den Titel von „Gottesdienst der Kirche - Handbuch der Liturgiewissenschaft, Bd. I“) zu kennen und verstehen gelernt zu haben. Das Wissen um liturgische Grundfragen und um das historische Gewordensein der Liturgie ist eine wichtige Voraussetzung für die Vermittlung der oft zitierten „ars celebrandi“ oder „ars praesidendi“, die sich nicht nur auf die Leitung der Eucharistiefeier, sondern auf die Leitung jeder liturgischen Feier bezieht, ob sie nun durch Ordinierte oder durch beauftragte, haupt- und ehrenamtlich tätige Laien ausgeübt wird. Einen Gottesdienst wirklich leiten kann nur, wer die liturgische Struktur verstanden hat. Im Gottesdienst begegnen viele Elemente, existenzielle Grundvollzüge und elementare Zeichen und Symbole (Brot, Wein, Wasser, Feuer und Licht, Hören und Sehen, Knien und Stehen, Sich-Begegnen, Mahl hatten, Opfernd-Bringen und Dankend-Empfangen, u.a.m.), die im Bildungsgeschehen erschlossen werden sollen. Mit ihnen verbinden sich persönliche Erfahrungen, die ins Bewusstsein gehoben werden müssen, vor allem in ihrer religiösen Bedeutung. Da die liturgische Feier von Musik und Gesang lebt, muss zur Leitung von Gottesdiensten auch die entsprechende musikalische Kompetenz vermittelt werden. 2. Liturgie und persönliche Spiritualität verbinden können Die liturgische Bewegung hatte sich einst das Ziel gesetzt, die Gläubigen sollten nicht in der Messe (Messandacht, Rosenkranz u.a.), sondern die Messe beten. In diesem Sinn gilt es bis heute, in der liturgischen Bildung zu vermitteln, wie liturgisches Beten und persönliche Spiritualität in Einklang gebracht werden können. Dieses Anliegen der (nicht nur äußerlich zu verstehenden) „tätigen Teilnahme“ am Gottesdienst der Kirche gilt für die ganze christliche Gemeinde als Trägerin der Liturgie. Sie gilt aber besonders für diejenige/denjenigen, die/der in der Liturgie der Gemeinde eine Aufgabe übernehmen will, insbesondere als Leiter/-in der Feier. Der/Die Leiter/-in darf nicht aus dem Auge verlieren, dass liturgisches Beten die Gemeinde zur Begegnung mit Gott führen will. Die geistliche Erschließung des gottesdienstlichen Geschehens und damit die geistliche Bildung sind für die Leitungsverantwortlichen in der Liturgie neben der „technischen“ Ausbildung unersetzlich. Die Kenntnis der Strukturgesetze liturgischen Betens, z.B. des klassischen Aufbaus der Amtsgebete, ist u.a. eine wichtige Voraussetzung zum persönlichen Nachvollzug des vorformulierten liturgischen Gebetes. Nur so wird der/die Leiter/-in zugleich zum/zur Mitfeiernden der Liturgie, und nur so kann der/die Leiter/-in der Liturgie verantwortlich vorstehen, wenn sie/er für die Gemeinde z.B. ein Amtsgebet vorträgt oder gegebenenfalls auch ein Gebet frei formuliert. 3. Den rechten Umgang aufzeigen mit den liturgischen Büchern für die Feier der Sakramente und der Sakramentalien (einschließlich Gotteslob, Benediktionale u.a.) In den vergangenen Jahren sind bereits einige liturgische Bücher für die Feier der Sakramente in neuer (zweiter) Auflage erschienen (Deutsches Pontifikale, Feier der Trauung, Feier der Krankensakramente). Die Revision weiterer Bücher steht noch an (Feier der Taufe, Messbuch u.a.). So zeigt sich bei denjenigen, die mit diesen Büchern umgehen sollen und wollen, ein neues Bedürfnis, den Aufbau und Inhalt der liturgischen Bücher kennen zu lernen. Dabei sollen neben der Grundform der Feier auch das Anliegen der Revision erläutert und die in den neuen Büchern nun noch erweiterten - aber oft schon in der Vergangenheit nicht genutzten - Variationsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Daneben verlangt die Vielzahl der zur Verfügung stehenden Handreichungen, Werkbücher u.a.m., nach Hinweisen und Empfehlungen für einen verantwortlichen Einsatz des Materials in den konkreten liturgischen Feiern der Gemeinden. 4. Die Verantwortlichen für die Feier der Liturgie in den Pfarrverbänden und in den Pfarreien ohne Priester bilden und stärken: den sonntäglichen Gemeindegottesdienst ohne Priester als wichtigen liturgischen „Sonderfall“ der derzeitigen pastoralen Situation verantwortlich feiern Immer mehr Pfarrgemeinden versammeln sich - vom Priestermangel bedingt - am Herrentag nicht zur Eucharistie sondern zur Feier des Wortes Gottes - oft mit anschließender Kommunionfeier. Der „Blick über den Zaun“ zur Situation in den evangelischen Gemeinden zeigt, dass in den vergangenen Jahrzehnten die dort geübte Praxis des sonntäglichen Hauptgottesdienstes als (oft zu monoton empfundenen) Wort- bzw. Predigt-Gottesdienst mitverantwortlich war für den rapiden Rückgang der Gottesdienstteilnehmer/-innen. Schon aufgrund solcher Erfahrungen bedarf die Wort-Gottes-Feier als sonntäglicher Gemeindegottesdienst ohne Priester einer verantwortlichen Gestaltung verbunden mit der ständigen liturgischen Bildung und Begleitung der unmittelbar Beteiligten. Die Situation in den Pfarrverbänden zeigt, dass an den Werktagen oft keine Gottesdienste mehr stattfinden und die Kirchen sogar geschlossen bleiben. falls während der Woche in den Kirchen keine Messen mehr gefeiert werden,Die Verantwortlichen für die Liturgie in den Pfarrgemeinden und die Gemeinden selbst bedürfen einer verstärkten Hinführung zur Tagzeitenliturgie und zu Wort-Gottes-Feiern als Formen der Liturgie an den Werktagen. 5. Hilfen für die verantwortliche Gestaltung der Gottesdienste in den Pfarrgemeinden auch mit besonderen Zielgruppen (Kinder, Jugendliche, Familien u.a.) anbieten Ein wichtiger Teilbereich der liturgischen Bildung ergibt sich mit der Vorbereitung und Reflexion von Gottesdiensten in den Pfarrgemeinden für spezifische Gruppen und Anlässe. Nicht nur das Verständnis für die Situation von gesellschaftlichen Gruppen (Familien, Jugendliche, Kinder u.a.) ist hierzu notwendig, sondern ebenso wichtig ist die Kenntnis der offiziellen Richtlinien für Gottesdienste mit besonderen Zielgruppen. So ist etwa das Direktorium für die Kindermessen bis heute in vielen Punkten nicht geläufig. Besondere Aufmerksamkeit muss u.a. den oft von liturgischen Arbeitskreisen vorbereiteten „Familiengottesdiensten“ in den Pfarreien gelten. Diese Gottesdienste werden unter dem thematischen Gesichtspunkt nicht selten mit Texten und medialern Einsatz überfrachtet. Dabei besteht die Gefahr, dass die eigentlichen „Themen“ der Liturgie, die Verkündigung des Wortes Gottes und die „eucharistia“ für Leben, Tod und Auferstehung Jesu verdunkelt werden. Einfachheit und Durchschaubarkeit als Prinzipien der Liturgiereform müssen auch auf die mit neuen Mitteln gestalteten Gottesdienste konsequente Anwendung finden, damit sie nicht eine Überforderung für die Zielgruppen darstellen.
II. ZIELGRUPPEN DER LITURGISCHEN BILDUNG: HAUPT- UND EHRENAMTLICHE MITARBEITER/-INNEN Als Zielgruppen der liturgischen Bildung sind nicht nur die Auszubildenden und die hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen im pastoralen Dienst (Ordinierte wie Laien) zu sehen, sondern ebenso die immer größer werdende Zahl der ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen in den Gemeinden: Seien es die Frauen und Männer, die als Lektoren und Kommunionhelfer ihren Dienst versehen und die neben ihrem Dienst im Gemeindegottesdienst als Spender/-innen der Krankenkommunion schon eigenständig eine liturgische Feier leiten dürfen, oder die immer größer werdende Zahl der Wortgottesdienstleiter/-innen, auf die eine wachsende Verantwortung zukommt. Es sollen nicht nur liturgische Techniken und Rubriken vermittelt werden, sondern es geht um die Einweisung und persönliche Erfahrung dessen, was Gottesdienst erreichen will: Gott begegnen dürfen durch und in Jesus Christus in der Kraft des Heiligen Geistes; sodann um Sinn und Verständnis für die „Gestalt“ des Gottesdienstes zu wecken, um Gespür zu bekommen für die rechte Leitung von Feiern, um so liturgische „Feier-Erfahrung“ zu ermöglichen. Die vielen Dienste in der Gemeinde sollen auch in der Liturgie ihren Ausdruck finden und als Bereicherung erfahren werden können. So liegt die Qualifizierung und Fortbildung der ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen besonders im Blickfeld der liturgischen Bildung [vgl. Votum („Beschluss“) des Pastoralen Forums: Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Ehrenamtlichkeit in der Erzdiözese München und Freising].
III. TÄTIGKEITSBEREICHE DER FÜR DIE LITURGISCHEN BILDUNG ZU STÄNDIGEN MITARBEITER/-INNEN IM REFERAT FÜR LITURGIE UND KIRCHENMUSIK Es wird nicht allein an eigene Veranstaltungen zur liturgischen Bildung gedacht, sondern es sollen im Rahmen der bestehenden Aus- und Fortbildungsveranstaltungen (auf den Dekanatskonferenzen/ in der Berufseinführung/ im Rahmen des Instituts für Fort- und Weiterbildung der pastoralen Dienste) die schon genannten Ziele und Inhalte der liturgischen Bildung mehr berücksichtigt und hierfür vom Liturgiereferat Unterstützung angeboten werden. 1. Dekanatskonferenzen Die Dekane brauchen Unterstützung bei der Suche nach befähigten Referentinnen/Referenten im Bereich der Liturgik. Die Mitarbeiter/-innen des Referats für Liturgie und Kirchenmusik müssen sich regelmäßig zu den Konferenzen einladen lassen, selber Referate übernehmen, um die Seelsorger und pastoralen Mitarbeiter/-innen vor Ort in ihrem Einsatz in der Liturgie und in der Arbeit für sie zu ermutigen. Themen, die von den Dekanen zur Zeit immer wieder angefragt werden, sind:
2. Ausbildung der pastoralen Berufe Die Mitarbeiter/-innen im Liturgiereferat sollen in folgenden Bereichen unterstützend und ergänzend tätig sein: a) Auf Anfrage hin und in Absprache mit den jeweils zuständigen Ausbildungsleitungen im Pastoralkurs der künftigen Kapläne und Pastoralassistenten/-innen und in der Ausbildung der künftigen Gemeindeassistenten/-innen b) In der Berufseinführung für alle Berufe bis zur 2. Dienstprüfung: Schwerpunktthema: "Gottesdienste gestalten und leiten". Dazu findet bereits eine gemeinsame pastoralliturgische Werkwoche für alle pastoralen Berufe im 1. Dienstjahr statt mit folgenden Inhalten: Grundsätzliche Einführung in das Thema durch den jeweiligen Hauptreferenten, Bedeutung von Gestik und Mimik, Arbeitskreise zu bestimmen Themen: Jugendliturgie, sonntäglicher Gottesdienst (Eucharistie, Wortgottesdienst), Tagzeitenliturgie (Inhalte und Themen je nach Teilnehmerwünschen aufgenommen) Anzustreben sind bis zur 2. Dienstprüfung mindestens zwei liturgische Beratungsbesuche zum liturgischen Leitungsdienst bei den Kaplänen, Diakonen, Pastoral- und Gemeindeassistenten/-innen in den Einsatzpfarreien. Dabei ist auch zu beachten, dass die pastoralen Mitarbeiter/-innen immer mehr direkt oder indirekt Einfluss nehmen auf die Vorbereitung und die Feier der Liturgie, da die Sakramentenvorbereitung für Kinder und Erwachsene, die Ausbildung der Ministranten und Ministrantinnen, die Leitung von Liturgiekreisen in ihren Händen liegen. 3. Bildungsveranstaltungen für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter/ -innen in den Pfarrgemeinden Auswahl an wichtigen Themen für die Referententätigkeit der Mitarbeiter/-innen im Liturgiereferat:
IV. PROJEKTE UND WEITERE (MÖGLICHE) ARBEITSBEREICHE DER MITARBEITER/-INNEN IN DER LITURGISCHEN BILDUNG IN ZUSAMMENARBEIT MIT DER KOMMISSION FÜR LITURGIE UND KIRCHENMUSIK Auswahl einiger wichtiger Aufgaben und Projekte:
V. ANMERKUNGEN ZUR QUALIFIKATION DER HAUPTAMTLICHEN MITARBEITER/-INNEN IM REFERAT FÜR LITURGIE UND KIRCHENMUSIK IM BEREICH DER LITURGISCHEN BILDUNG
Dieses Konzept zur liturgischen Bildung kann nicht vollständig sein. Es stellt eine Bestandsaufnahme dar aufgrund bisheriger Erfahrungen und nennt einige Optionen für die Zukunft. Es bedarf der ständigen Aktualisierung. (Erstellt vom Referat für Liturgie und Kirchenmusik in Zusammenarbeit mit der Diözesankommission und mit Zustimmung der Ordinariatssitzung, 2001) |
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